Was ist bei der Beförderung von Gepäck in Bussen zu beachten?
Erklärung
Das Gepäck muss bei der Beförderung in Bussen sicher verstaut sein. Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege müssen frei bleiben. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr - BOKraft (Auszug) § 15 - Beförderung von Sachen (1) Der Fahrgast hat Sachen (Handgepäck, Reisegepäck, Kinderwagen) so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs durch sie nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Satz 1 gilt auch für Tiere; sie dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege sind freizuhalten.