Dem/der Kfz-FahrerIn wird durch dieses Verkehrszeichen das Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen sowie von Motorrädern mit Beiwagen verboten. Durch das Zusatzzeichen beginnt das Überholverbot in einer Entfernung von 200 Metern. Da es keine schwarzen Pfeile enthält, bezieht es sich nicht auf eine Strecke von 200 Metern.