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1.4.41 · Vorschriftzeichen

1.4.41-162

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Frage

Was gilt bei diesem Verkehrszeichen?
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Erklärung

Vorschriftzeichen: „Hier rechts”. Das Vorschriftzeichen (Gebotszeichen) schreibt vor, dass nur nach rechts weitergefahren werden darf. Deshalb müssen Sie rechts abbiegen und dabei müssen Sie rechts blinken. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 41 - Vorschriftzeichen (1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. (2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283 , 286 , 277 , 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern. Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen 1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote Erläuterungen zu 5 bis 7 Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen. Erläuterung Andere als die dargestellten Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben. Auf Anlage 2 laufende Nummer 70 wird hingewiesen. 6 Zeichen 211 Hier rechts