Sie möchten Radfahrer überholen. Was ist bei der Wahl des Seitenabstandes zu berücksichtigen?
Erklärung
Wenn Sie einen Radfahrer überholen möchten, müssen Sie hinsichtlich des Seitenabstands Folgendes berücksichtigen: Der Seitenabstand muss mindestens 1,5 m betragen, bei auffälligem Verhalten des Radfahrers mehr. Die Gründe dafür sind mögliche Pendelbewegungen des Radfahrers, aber auch die mögliche Sogwirkung Ihres Fahrzeuges bei höherer Geschwindigkeit. Hupen sowie Überholen bei geringerem Seitenabstand gelten als grobe Fahrlässigkeit.