2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis
2.6.02-225
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Frage
Was regelt das Güterkraftverkehrsgesetz?
Erklärung
Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dabei kommt es bei einem Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t inkl. Anhänger nur auf die Verwendung an, nicht auf Angaben im Fahrzeugschein. Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG (Auszug) § 1 - Begriffsbestimmungen (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.