Gemäß der Beschilderung befindet sich der/die MotorradfahrerIn auf der Vorfahrtsstraße und darf daher zuerst fahren. Sowohl der/die FahrerIn des blauen Pkw als auch Sie selbst befinden sich auf einer Fahrbahn mit der Kennzeichnung "Vorfahrt gewähren". Da sich hieraus kein Vorrang ergibt, gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregelung "rechts vor links". Aus diesem Grund müssen Sie das andere Fahrzeug durchfahren lassen.