Hält der/die Kfz-FahrerIn das Fahrzeug bewusst an und verweilt länger als drei Minuten dort oder verlässt das angehaltene Fahrzeug, dann gilt dies als Parken. Das Anhalten und Warten vor einer Schranke gilt zeitunabhängig nicht als Parken, weil die Fahrtunterbrechung verkehrsbedingt ist.