Wie müssen Sie sich in dieser Straße verhalten, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im Lieferverkehr fahren?
Erklärung
Da hier das Verkehrszeichen „Gehweg“ mit dem Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ kombiniert ist, darf man als Lieferant den so gekennzeichneten Straßenteil befahren. Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, unabhängig davon, ob Fußgänger zu sehen sind oder nicht. Fußgänger haben Vorrang, auf sie ist besondere Rücksicht zu nehmen.