Bei welchen Fahrten dürfen keine Personen auf Stehplätzen befördert werden?
Bei Fahrten im
Erklärung
Bei Fahrten im Gelegenheitsverkehr und im Ferienziel-Reiseverkehr dürfen keine Personen auf Stehplätzen befördert werden. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr - BOKraft (Auszug) § 22 - Stehplätze (1) Stehplätze sind nur zulässig, wenn das Fahrzeug im Obusverkehr oder im Linienverkehr mit Kraftomnibussen eingesetzt wird.