Vor dem Verkehrszeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!", umgangssprachlich Stoppschild, muss stets angehalten werden. Meistens ist eine Haltelinie vorhanden. Die Räder müssen zumindest kurz stillstehen. Der Querverkehr hat Vorfahrt - als Nächstes der Radfahrer auf der gegenüberliegenden Seite. Als Linksabbieger haben Sie ihm Vorfahrt zu gewähren.