2.6.06 · Abmessungen, Gewichte und Geschwindigkeitsbegrenzer
2.6.06-407
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Frage
Ab welcher zulässigen Gesamtmasse ist für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bei geschäftsmäßiger Beförderung von Gütern das Güterkraftverkehrsgesetz zu beachten?
Erklärung
Ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bei geschäftsmäßiger Beförderung von Gütern ist das Güterkraftverkehrsgesetz zu beachten.