Durch das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ ist Kfz-FahrerInnen untersagt, mit Fahrzeugen aller Art in diese Straße hereinzufahren. Das Zusatzschild macht deutlich, dass dieses Verbot erst in einer Entfernung von 100 Metern gilt. Es gibt explizit nicht an, wie lang die Sperrung ist. Gehen Sie stets davon aus, dass Fahrzeuge aus dieser Straße herauskommen können.