Welche Fahrzeuge dürfen in eine so gekennzeichnete Zone einfahren?
Erklärung
Das Verkehrsschild zeigt eine Fahrradzone mit dem Zusatzschild Anlieger frei. In Fahrradzonen gilt “rechts vor links”. Radfahrer, Elektrokleinstfahrzeuge und andere zugelassene Fahrzeuge dürfen in Fahrradzonen höchstens 30 km/h fahren. Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in Fahrradzonen nebeneinander fahren. Durch das Zusatzzeichen dürfen auch Anwohner in die Fahrradzone fahren.