Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichen-Kombination zu verhalten?
Erklärung
Sie müssen beim Einfahren den im Kreis fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. In den Kreis darf immer nur nach rechts eingefahren werden. Geblinkt wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs. Diese Regelung erleichtert Kfz-FahrerInnen das Einfahren in den Kreisverkehr. Sie können beim Erkennen des Blinkers entscheiden, ob Sie unter Beachtung der Sorgfaltspflicht schon in den Kreis einfahren können.