Den im Kreis fahrenden Fahrzeugen haben Sie Vorfahrt zu gewähren. Im Kreisverkehr besteht stets absolutes Halteverbot. Bei einem Kreisverkehr wird nur beim Verlassen des Kreises geblinkt. Diese Regelung erleichtert Fahrzeugen das Einfahren in den Kreisverkehr. Ein generelles Fahren mit Schrittgeschwindigkeit im Kreisverkehr ist nicht gefordert.