Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?
Erklärung
Bei stockendem Verkehr dürfen Sie erst in Kreuzungen einfahren, wenn Sie sie zügig wieder verlassen können. Ansonsten müssen Sie warten. Auch Einmündungen von Querstraßen sowie Fußgängerüberwege und Bahnübergänge sind frei zu halten. Für die Bushaltestelle gilt dies jedoch nicht.