Was müssen Sie beachten, wenn Sie bei einem Bus die Rampe oder die Hubeinrichtung (Lift) benutzen wollen?
Erklärung
Das Aus- oder Einfahren der Rampe darf nur bei stehendem Bus erfolgen. Die Hubeinrichtung (Lift) darf nur bei stehendem Bus in Betrieb genommen werden. Richtlinie 2001/85/EG vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG geändert durch Richtlinie 2006/96/EG (Auszug) Anhang VII Vorschriften für technische Einrichtungen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität 3.11.4.1.1. Ein Betrieb der Rampe darf nur bei stehendem Fahrzeug möglich sein. 3.11.3.1.1. Ein Betrieb der Hubvorrichtungen darf nur bei stehendem Fahrzeug möglich sein. Beim Anheben der Plattform und vor dem Absenken muss selbsttätig eine Einrichtung in Betrieb gesetzt werden, die ein Abrollen des Rollstuhls verhindert.