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2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

2.6.02-407

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Frage

Welche der aufgeführten Dokumente müssen Sie mitführen, wenn Sie einen Bus im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der EU- Staaten fahren möchten?

Erklärung

Ein Fahrer hat beim grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit einem Bus innerhalb der EU-Staaten das EU-Fahrtenblatt mitzuführen. Verordnung (EG) Nr. 2121/98 der Kommission vom 2. Oktober 1998 mit Durchführungsvorschriften zu den Verordnungen (EWG) Nr. 684/92 und (EG) Nr. 12/98 des Rates hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen Artikel 5 Das Fahrtenblatt berechtigt seinen Inhaber im Rahmen eines grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehrs zur Durchführung von örtlichen Ausflügen in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem das Verkehrsunternehmen niedergelassen ist, wenn die in Artikel 12 Unterabsatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Örtliche Ausflüge müssen vor Abfahrt des Fahrzeugs zu dem entsprechenden Ausflug im Fahrtenblatt eingetragen werden. Das Original des Fahrtenblattes muss sich während des gesamten örtlichen Ausflugs im Fahrzeug befinden. Artikel 6 Die Kontrolldokumente sind den Kontrollberechtigten auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.