2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis
2.6.02-234
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Frage
Sie führen einen Lkw im gewerblichen Güterkraftverkehr. Was müssen Sie auf Verlangen nachweisen können?
Erklärung
Als Fahrer eines Lkw im gewerblichen Güterverkehr müssen Sie folgende Dokumente mitführen: 1. Dokumentation zur Beförderung: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ist ein Beförderungspapier mitzuführen, das Angaben über das beförderte Gut, den Absender und den Empfänger enthält. 2. Gültige Berufskraftfahrerqualifikation: Gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Sie eine entsprechende Qualifikation nachweisen, etwa durch den Eintrag der Schlüsselzahl “95” im Führerschein. 3. Gültige Güterschaden-Haftpflichtversicherung: Nach § 7a GüKG ist der Nachweis einer Güterschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich, um die Haftung für transportierte Güter abzudecken. Das Mitführen dieser Dokumente ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Güterkraftverkehrs.