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2.8.01 · Eignung und Befähigung von Kraftfahrern

2.8.01-009

2 multiple_choice AA1A2B

Frage

Sie befinden sich in der Probezeit und sind bisher nicht auffällig geworden. Welche Folgen können eintreten, wenn Sie an dem Verkehrszeichen „Halt. Vorfahrt gewähren.“ nicht anhalten und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden?

Erklärung

Das Nichtbeachten des Verkehrszeichens „Halt. Vorfahrt gewähren“ ist ein schwerwiegender Verstoß, ein A-Verstoß, der in das Fahreignungsregister eingetragen wird. Bei einem A-Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Verstößen) innerhalb der Probezeit müssen Sie als FahranfängerIn an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Prüfung müssen Sie deswegen nicht erneut ablegen.