Ein Fahranfänger hat innerhalb der Probezeit mehrere Verstöße begangen. Die Behörde hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Der Fahranfänger kommt dieser Anordnung nicht nach. Womit muss er jetzt rechnen?
Erklärung
Die Probezeit für Fahranfänger beträgt 2 Jahre. Während dieser Zeit gelten sehr strenge Strafen aus dem Bußgeldkatalog. Wenn du innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst wird ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet. Solltest du dieser behördlichen Aufforderung nicht nachkommen, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.