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2.8.01 · Eignung und Befähigung von Kraftfahrern

2.8.01-014

3 multiple_choice AA1A2AMBLT

Frage

Ein Fahrerlaubnisbewerber übt das praktische Fahren ohne Fahrlehrer im öffentlichen Verkehrsraum. Womit muss er rechnen, wenn er von der Polizei kontrolliert wird?

Erklärung

Als Fahrerlaubnisbewerber darfst du auf keinen Fall ohne Fahrlehrer im öffentliche Verkehr üben. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Polizei kann eine Überprüfung der Fahreignung anordnen. So riskiert du als Fahrerlaubnisbewerber, jemals einen Führerschein zu bekommen.