Welche Anforderungen müssen Feuerlöscher erfüllen, die in Bussen mitzuführen sind?
Erklärung
Feuerlöscher, die in Bussen mitzuführen sind, müssen eine Zulassung für Brandklassen A, B, C und mindestens 6 kg Füllmasse (Löschmittel) haben. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO (Auszug) § 35g - Feuerlöscher in Kraftomnibussen (1) In Kraftomnibussen muss mindestens ein Feuerlöscher, in Doppeldeckfahrzeugen müssen mindestens zwei Feuerlöscher mit einer Füllmasse von jeweils 6 kg in betriebsfertigem Zustand mitgeführt werden. Zulässig sind nur Feuerlöscher, die mindestens für die Brandklassen A: Brennbare feste Stoffe (flammen- und glutbildend), B: Brennbare flüssige Stoffe (flammenbildend) und C: Brennbare gasförmige Stoffe (flammenbildend) amtlich zugelassen sind.