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2.7.09 · Entgegennahme, Transport und Ablieferung der Güter

2.7.09-204

2 multiple_choice CCEC1E

Frage

Eine nach hinten hinausragende Ladung muss kenntlich gemacht werden. Welche Mittel sind bei Tage zulässig?

Erklärung

Bei Tage sind folgende Mittel bei einer nach hinten hinausragende Ladung zulässig: Ein mindestens 30 x 30 cm großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild und eine hellrote, mindestens 30 x 30 cm große Fahne, die durch eine Querstange auseinander gehalten wird. Nur die orangefarbene Warntafel reicht nicht aus.