2.7.09 · Entgegennahme, Transport und Ablieferung der Güter
2.7.09-204
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Frage
Eine nach hinten hinausragende Ladung muss kenntlich gemacht werden. Welche Mittel sind bei Tage zulässig?
Erklärung
Bei Tage sind folgende Mittel bei einer nach hinten hinausragende Ladung zulässig: Ein mindestens 30 x 30 cm großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild und eine hellrote, mindestens 30 x 30 cm große Fahne, die durch eine Querstange auseinander gehalten wird. Nur die orangefarbene Warntafel reicht nicht aus.