Für welche Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr muss eine Erlaubnisurkunde vorliegen?
Erklärung
Für Fahrzeuge mit 8 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger und für Fahrzeuge mit 4 t zulässiger Gesamtmasse ohne Anhänger muss im gewerblichen Güterverkehr eine Erlaubnisurkunde vorliegen Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG (Auszug) § 1 - Begriffsbestimmungen (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. § 3 - Erlaubnispflicht (1) Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt.