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2.6.06 · Abmessungen, Gewichte und Geschwindigkeitsbegrenzer

2.6.06-203

2 multiple_choice AMC

Frage

Wer darf eine Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers ausstellen?

Erklärung

Eine Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers dürfen eine von einer Behörde hierzu ermächtigte Werkstatt und der hierzu amtlich anerkannte Fahrzeughersteller ausstellen. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO (Auszug) § 57d - Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern (1) Geschwindigkeitsbegrenzer dürfen in Kraftfahrzeuge nur von hierfür amtlich anerkannten Fahrzeugherstellern, Herstellern von Geschwindigkeitsbegrenzern oder Beauftragten der Hersteller sowie durch von diesen ermächtigten Werkstätten eingebaut und geprüft werden. (2) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer nach § 57c Abs. 2 ausgerüstet sind, haben auf ihre Kosten die Geschwindigkeitsbegrenzer nach jedem Einbau, jeder Reparatur, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeugs oder der Kraftstoff-Zuführungseinrichtung durch einen Berechtigten nach Absatz 1 prüfen und bescheinigen zu lassen, dass Einbau, Zustand und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind. Die Bescheinigung über die Prüfung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift oder Firmenzeichen der Berechtigten nach Absatz 1, die eingestellte Geschwindigkeit v set , Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs, wirksamer Reifenumfang des Kraftfahrzeugs, Datum der Prüfung und die letzten 8 Zeichen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Kraftfahrzeugs. Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen. Die Sätze 1 und 3 gelten nicht für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen oder mit Kurzzeitkennzeichen.