Sie fahren ein Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. Bis wann müssen Sie eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit spätestens ausgeglichen haben?
Erklärung
Als Fahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr müssen Sie eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit bis spätestens zum Ende der dritten auf die Verkürzung folgenden Woche durch eine gleichwertige Ruhezeit ausgleichen. Dieser Ausgleich dient dazu, die durch die Verkürzung entstandene Erholungsdefizite zu kompensieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.