Für wen sind bei gewerblicher Güterbeförderung Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben?
Erklärung
Für Fahrzeugführer die gewerbliche Güter befördern gelten grundsätzlich Lenk- und Ruhezeiten sowohl für LKW als auch Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8t.