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2.6.04 · Lenk- und Ruhezeiten

2.6.04-225

4 multiple_choice CC1

Frage

Sie fahren einen Bus im Gelegenheitsverkehr. Wie lange muss die Lenkzeit nach 4 1/2 Stunden durchgängiger Lenkzeit unterbrochen werden, bevor Sie weiterfahren dürfen?

Erklärung

Nach 4 1/2 Stunden durchgängiger Lenkzeit müssen Sie die Lenkzeit für mindestens 45 Minuten unterbrechen. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Auszug) KAPITEL II Fahrpersonal, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten Artikel 7 Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt. Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1 eingehalten werden.