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2.6.04 · Lenk- und Ruhezeiten

2.6.04-318

4 multiple_choice L

Frage

Sie fahren einen Lastzug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 24 t im gewerblichen Güterverkehr. Wie lange müssen Sie mindestens Pause machen, wenn Sie bereits 4 1/2 Stunden ununterbrochen gefahren sind?

Erklärung

Nach 4 1/2 Stunden ununterbrochener Lenkzeit müssen Sie mindestens 45 Minuten Pause machen. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Auszug) KAPITEL II Fahrpersonal, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten Artikel 7 Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt. Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1 eingehalten werden.