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2.6.04 · Lenk- und Ruhezeiten

2.6.04-226

4 multiple_choice B

Frage

Sie fahren einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6 t im gewerblichen Güterverkehr. Wann müssen Sie die Lenkzeit für eine Pause spätestens unterbrechen?

Erklärung

Nach 4,5 Stunden müssen Sie die Lenkzeit für mindestens 45 min unterbrechen. Alternativ dazu können Sie nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 30 min machen, wenn Sie vorher schon eine Pause von mindestens 15 min gemacht haben. Die Reihenfolge und die Mindestdauer der Pausen muss eingehalten werden und darf nicht verändert werden. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Auszug) KAPITEL II Fahrpersonal, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten Artikel 7 Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt. Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1 eingehalten werden.