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2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

2.6.02-410

3 multiple_choice T

Frage

Welche Kraftfahrzeuge – auch mit Anhänger – dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse T bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden?

Erklärung

Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse T dürfen vor Vollendung des 18. Lebensjahres landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gefahren werden. Fahrerlaubnis-Verordnung FeV (Auszüge) § 6 - Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (2) Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach § 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.