2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis
2.6.02-235
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Frage
Wann benötigen Sie für die Beförderung von Gütern eine Berechtigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz?
Nur wenn
Erklärung
Sobald Sie eine Beförderung von Gütern geschäftsmäßig mit einem Kraftfahrzeug durchführen, das einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen hat, benötigen Sie eine Berechtigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz. Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG (Auszug) § 1 - Begriffsbestimmungen (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. § 3 - Erlaubnispflicht (1) Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt.