2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis
2.6.02-017
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Frage
Wodurch weisen Sie nach, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben?
Erklärung
Eine gültige Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug weisen Sie durch das gültige Versicherungskennzeichen zusammen mit der Versicherungsbescheinigung nach. Die Versicherungsbescheinigung müssen Sie beim Fahren immer mitführen.