2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis
2.6.02-231
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Frage
Sie sollen Gefahrgut transportieren und überschreiten dabei die freigestellte Menge. Welchen Nachweis müssen Sie für den Transport mitführen?
Erklärung
Wer Gefahrgut über der zulässigen Freimenge transportieren möchte, muss eine gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse und eine ADR-Schulungsbescheinigung mitführen. Dies regelt unter anderem das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) . Gefahrgut-Lkw mit orangefarbener Warntafel 30/1202: Die Gefahrnummer 30 gibt an, dass es ein entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C) oder entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit Flammpunkt über 61 °C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff ist. Die UN-Nummer 1202 gibt an, dass der Lkw Dieselkraftstoff, Gasöl oder Heizöl(leicht) transportiert.