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2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis

2.6.02-210

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Frage

Ihr Bus ist an allen Sitzplätzen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten ausgerüstet. Sie fahren im Gelegenheitsverkehr. Was ist richtig?

Erklärung

Wenn Ihr Bus im Gelegenheitsverkehr mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten ausgerüstet ist, sind Sie verpflichtet, Ihren Sicherheitsgurt anzulegen und Sie müssen die Fahrgäste vor Fahrtantritt auf die Anlegepflicht hinweisen. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 21a - Sicherheitsgurte, Schutzhelme (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für 1. (aufgehoben) 2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, 3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, 6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr - BOKraft (Auszug) § 8 - Verhalten im Fahrdienst (2a) Im Verkehr mit Kraftomnibussen hat der Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass den Fahrgästen durch Informationseinrichtungen (§ 21 Abs. 2) angezeigt wird, wann Sicherheitsgurte anzulegen sind. Vor Fahrtantritt hat der Fahrzeugführer die Fahrgäste auf die Pflicht zum Anlegen von Sicherheitsgurten hinzuweisen, soweit eine solche Pflicht besteht. § 22 - Stehplätze (1) Stehplätze sind nur zulässig, wenn das Fahrzeug im Obusverkehr oder im Linienverkehr mit Kraftomnibussen eingesetzt wird.