2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis
2.6.02-209
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Frage
Wann darf ein Busfahrer den Fahrdienst nicht ausüben?
Erklärung
Alle drei Antworten sind richtig. Ein Busfahrer darf den Fahrdienst nicht ausüben, wenn er an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit leidet, wenn ein Mitglied seiner häuslichen Gemeinschaft an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit leidet und wenn er unter starkem Unwohlsein leidet. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr - BOKraft (Auszug) § 9 - Verhalten bei Krankheit (1) Mitglieder des im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzten Betriebspersonals dürfen diese Tätigkeit nicht ausüben, solange sie oder Angehörige ihrer häuslichen Gemeinschaft an einer in § 34 Abs. 3 Nr. 2, 4, 6, 8, 11 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) genannten Krankheit leiden, es sei denn, sie weisen durch ärztliches Zeugnis nach, dass keine Gefahr einer Übertragung der Krankheit besteht. (2) Hat ein Fahrzeugführer eine Krankheit, die seine Eignung beeinträchtigt, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen, so darf er keine Fahrten ausführen. (3) Erkrankungen nach den Absätzen 1 und 2 sind dem Unternehmer unverzüglich anzuzeigen. Infektionsschutzgesetz - IfSG (Auszug) § 34 - Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes (3) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt entsprechend für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Cholera Diphtherie Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC) virusbedingtem hämorrhagischem Fieber Homophiles Influenza Typ b-Meningitis ansteckungsfähiger Lungentuberkulose Masern Meningokokken-Infektion Mumps Paratyphus Pest Poliomyelitis Shigellose Typhus abdominalis Virushepatitis A oder E aufgetreten ist.