2.6.02 · Zulassung zum Straßenverkehr, Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis
2.6.02-042
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Frage
Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens Ihres Zweirads ist abgelaufen. Welche Folge hat dies für dessen Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr?
Erklärung
Es ist verboten, ein Zweirad ohne gültiges Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Der Gesetzgeber setzt eine Pflichtversicherung voraus, damit mögliche Unfallkosten gedeckt sind. Du darfst dein Zweirad ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einem Gehweg schieben, da dies nicht als „fahren“ zählt.