Im Abstand von wie viel Monaten müssen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden?
Erklärung
Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t müssen alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO (Auszug) Anlage VIII (§ 29 Abs.1 bis 4, Abs. 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge 2. Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen 2.1 Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung: 2.1.4 Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 oder 2.1.6 fallen 2.1.4.2 mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 3,5 t und maximal 7,5 t: Hauptuntersuchung alle 12 Monate