Nach diesem Verkehrszeichen gelten Vorschriften, die für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften gelten. Dazu gehört die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h. Freie Wahl der Fahrstreifen gilt nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t fahren rechts.