Für welche Fahrzeuge zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern gilt die Ferienreiseverordnung?
Erklärung
Die Ferienreiseverordnung gilt für Lkws zur geschäftlichen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t und für Lkws mit Anhängern.