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2.2.23 · Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

2.2.23-053

2 multiple_choice AA1A2BLT

Frage

Welche Änderung müssen Sie als Fahrzeughalter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich melden?
Eine Änderung

Erklärung

Wenn Sie Ihren Namen oder Ihren Wohnort ändern, müssen Sie das der Zulassungsbehörde mitteilen. Die Änderung Ihrer Haftpflichtversicherung müssen Sie jedoch nicht melden.