Welche Änderung müssen Sie als Fahrzeughalter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich melden?
Eine Änderung
Erklärung
Wenn Sie Ihren Namen oder Ihren Wohnort ändern, müssen Sie das der Zulassungsbehörde mitteilen. Die Änderung Ihrer Haftpflichtversicherung müssen Sie jedoch nicht melden.