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2.2.23 · Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

2.2.23-216

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Frage

Nach einem längeren Aufenthalt möchten Sie weiterfahren. Was ist zu tun?

Erklärung

Alle drei Antworten sind richtig. Nach einem längeren Aufenthalt sollten Sie kontrollieren, dass niemand vor, auf oder unter dem Fahrzeug ist. Sie müssen vor dem Weiterfahren eine Sichtprüfung des Fahrzeugzustands durchführen und die Sicherung der Ladung prüfen. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 22 - Ladung (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. § 23 - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.