Sie sind neuer Halter eines zugelassenen Fahrzeugs. Was müssen Sie tun?
Ich muss
Erklärung
Bei einem Halterwechsel müssen Sie keine Hauptuntersuchung durchführen lassen, da diese dennoch aktuell bleibt. Sie müssen die Zulassungsbehörde informieren, dass es einen Halterwechsel gegeben hat und ihr einen Haftpflichtversicherungsnachweis vorlegen, damit die Zulassungsbehörde das Fahrzeug auf den neuen Halter zulassen kann.