Was ist beim Transport von Fahrrädern auf einem Hecktragesystem zu prüfen?
Erklärung
Alle drei Antworten sind richtig. Werden Beleuchtungseinrichtungen oder das Kennzeichen verdeckt, müssen diese am Heckträger zusätzlich wiederholt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass das Trägersystem für das Fahrzeug geeignet ist und die zu transportierenden Fahrräder sowie das System selbst sicher befestigt sind. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO (Auszug) § 49a - Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (9a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Abs. 2), Schlussleuchten (§ 53 Abs. 1), Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2), Rückstrahler (§ 53 Abs. 4), Nebelschlussleuchten (§ 53d Abs. 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Abs. 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlussleuchten ist so auszuführen, dass am Fahrzeug vorhandene Nebelschlussleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlussleuchten muss selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzliche Nebelschlussleuchten erfolgen.