Wann muss ein angebautes Arbeitsgerät mit rot-weißen Warntafeln kenntlich gemacht werden?
Erklärung
Eine rot-weiße Warntafel ist dann anzubringen, wenn es nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt, wenn es verkehrsgefährdende Teile aufweist und aber auch wenn es seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt. Alle 3 sind richtig.