Wie ist eine Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kenntlich zu machen, wenn sie seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinausragt?
Erklärung
Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist eine Ladung, die seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinaustritt, mit zusätzlichen Leuchten kenntlich zu machen. Diese sind seitlich höchstens 40 cm vom Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn anzubringen. Für vorne ist eine weiße Leuchte Pflicht, hinten ist ein rotes Licht anzubringen. Die Warnblinkanlage darf von Ihnen als Kfz-FahrerIn bei der Fahrt nicht eingeschaltet werden.