Sie möchten Urlaubsgepäck auf dem Dach Ihres voll besetzten Pkws mitnehmen. Was müssen Sie beachten?
Erklärung
Beachten Sie die vom Fahrzeughersteller vorgegebene zulässige Dachlast. Sie finden Sie in der Betriebsanleitung. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist die Dachlast nicht vermerkt. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Ungleichmäßig verteilte Beladung verschlechtert die Fahrstabilität beim Bremsen und in den Kurven.