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2.2.21 · Personenbeförderung

2.2.21-401

3 multiple_choice C1ED1

Frage

Wie dürfen auf landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern Personen mitgenommen werden?

Erklärung

Personen dürfen auf der Ladefläche von landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern mitfahren, wenn sie dort stehend die Ladung begleiten müssen oder wenn sie auf geeigneten Sitzgelegenheiten sitzen können. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 21 - Personenbeförderung (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.