Für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden, muss auf Autobahnen eine Benutzungsgebühr entrichtet werden. Ab welcher zulässigen Gesamtmasse gilt dies?
Freitextfrage
Lösung: 7,5
Erklärung
Die Benutzungsgebühr ist ab einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t zu entrichten.